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illu6.jpgBestimmungen

  • Die Bestimmungen der WO und IWR finden beim Swiss Athletics Sprint keine Anwendung.
  • Hochstart ist auf allen Ebenen erlaubt, also auch am Kantonalfinal und am Schweizer Final. Bei den Kantonalfinals müssen jedoch Startblöcke zur Verfügung stehen.
  • Fehlstartregel: Ein Fehlstart pro Athlet. Der zweite Fehlstart desselben Athleten führt zu dessen Disqualifikation.
  • Bei den Kantonalfinals muss die Zeitmessung elektronisch erfolgen.
  • Über die Kantonszugehörigkeit einer Athletin resp. eines Athleten entscheidet der Wohnort oder die Vereinszugehörigkeit.
  • Für die Teilnahme an lokalen Qualifikationsläufen und an den Kantonalfinals des Swiss Athletics Sprints ist die kids+athletics-Lizenz nicht obligatorisch. In die Bestenliste von Swiss Athletics werden jedoch nur Leistungen von lizenzierten Athletinnen und Athleten aufgenommen.

    Ein Start am Schweizer Final ist dagegen nur möglich, wenn die qualifizierten
    Läuferinnen und Läufer im Besitz einer kids+athletics-Lizenz sind. 

     

 

     
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